Inhalt

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt,


Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und

  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und

  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.