Einsichtnahme in die eigenen Daten:
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Sie sind wahlberechtigt,
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
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Sie sind wahlberechtigt und
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Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Auszügen von Daten anderer Personen:
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Sie sind wahlberechtigt und
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Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.