- Anmeldung muss schriftlich erfolgen
- die Terminabsprache erfolgt nach Eingang des Antrags telefonisch oder persönlich
- Container werden ausschließlich auf befestigten Flächen auf dem Grundstück des Antragstellers oder im öffentlichen Bereich auf der Fahrbahn aufgestellt (keine Aufstellung auf Fuß- oder Radwegen)
- die abschließende Entscheidung ob der Aufstellort geeignet ist wird vom Fahrer des Containerfahrzeugs getroffen
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