Inhalt
  • Anmeldung muss schriftlich erfolgen
  • die Terminabsprache erfolgt nach Eingang des Antrags telefonisch oder persönlich
  • Container werden ausschließlich auf befestigten Flächen auf dem Grundstück des Antragstellers oder im öffentlichen Bereich auf der Fahrbahn aufgestellt (keine Aufstellung auf Fuß- oder Radwegen)
  • die abschließende Entscheidung, ob der Aufstellort geeignet ist, wird vom Fahrer des Containerfahrzeugs getroffen