Inhalt

Die erforderlichen Unterlagen für die Kandidaturen werden beim Wahlamt abgefragt.

Wo wahlgesetzliche Grundlagen es festlegen, sind Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen zu sammeln.

Ergänzende Bescheinigungen zur Wählbarkeit der kandidierenden Personen und ggf. zur Wahlberechtigung der Personen, die den Wahlvorschlag per Unterschrift unterstützen, werden bei den jeweils verantwortlichen Stellen des BürgerService bzw. des verantwortlichen Amtes eingeholt.

Die Einreichung hat bis zum wahlgesetzlich festgelegten Fristtermin in schriftlicher Form zu erfolgen. Es wird um vorherige Terminvereinbarung beim Wahlamt gebeten.