Inhalt

In der Landeshauptstadt Magdeburg können während entsprechender Bewerbungszeiträume Kandidaturen zu kommunalen Wahlen (Oberbürgermeisterwahlen, Stadtratswahlen, Wahlen zu den Ortschaftsräten von Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen) sowie um Magdeburger Wahlkreismandate zu Wahlen zum Landtag von Sachsen-Anhalt und Wahlen zum Deutschen Bundestag eingereicht werden. Die Zeiträume und das Verfahren werden durch die jeweiligen Wahlgesetze und -ordnungen geregelt. Weiterführende Informationen werden jeweils aktuell zu gegebenen Zeiten unter https://www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen veröffentlicht.

Zu Europawahlen und den Landeslisten der Landtags- und Bundestagswahlen erfolgen die Einreichungen bei der Landes- bzw. Bundeswahlleitung, nicht beim Magdeburger Wahlamt.