Inhalt

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. Januar 2024 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024 beschlossen.



DS0492_23 Anlage 1 Lageplan

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 02 vom 02.02.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen:

  1. Der seit dem 22.05.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 201 und wird umgrenzt:
    - im Norden: von der Südgrenze des Glindenberger Weges (Südgrenze der Flurstücke 11124 und 11162);
    - im Osten: von der Ostgrenze des Flurstücks 10996, von der Verbindung zwischen der Südostecke des Flurstücks 10996 zur Nordostecke des Flurstücks 11161, weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 11161, 11135, 11138, 11149, 11151, 1102511027, 11044, 11042, 11033, 11080, 11078, 264/10, weiter von einer Linie zwischen der Nordspitze des Flurstücks 265/4 zur Nordostecke des Flurstücks 269/2, weiter von der Ost- und Südgrenze des Flurstücks 269/2, von der Ostgrenze des Flurstücks 11173 und deren nördlicher Verlängerung, von der Ostgrenze der Flurstücke 304/8 und 301/6;
    - im Süden: von der Südgrenze der Flutstücke 301/6, 301/5, 302/3, 303/7 und der westlichen Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 303/7;
    - im Westen: von der Ostgrenze des August-Bebel-Dammes (Ostgrenze der Flurstücke 11154, 11157, 10360, 10358, 10144, 10141, 10140, 203, 188, 170, 165, 154, 150 und 133)

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. 

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.