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Achtung! Die Anmeldung von Putzaktionen von Kleingartenanlagen erfolgt zentral über den Verband der Gartenfreunde.

Naturschutz

Vom 1. März bis zum 30. September gilt gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz die Vogelschutzzeit. In dieser Zeit sind umfangreiche Rückschnittmaßnahmen an Hecken, Gebüsche und Sträucher verboten. Zwar werden im Rahmen des Frühjahrsputzes keine Rückschnitte durchgeführt, jedoch ist bei Putzaktionen in der Nähe von Sträuchern und Hecken dennoch darauf zu achten, dass brütende Vögel nicht gestört werden.

Entsorgungshinweise

Für die Entsorgung der Abfällen werden Ihnen vom Abfallwirtschaftsbetrieb auf Wunsch Container bereitgestellt. Alternativ können die Abfälle auch in den verschlossen Abfallsäcken an einem vereinbarten Ort abgeholt werden.

  • Die Container/ Abfallsäcke werden nicht zur Beräumung von Kleingärten oder Lauben oder für Gartenabfälle zur Verfügung gestellt.
  • Pflegeschnitte an Gehölzen gehören nicht zum Frühjahrsputz.
  • Sollten Problemabfälle im Umfeld gefunden werden, wie Spraydosen, Farbeimer, Batterien, Dachpappe Möbel oder auch Geräte wie Fernseher und Kühlschränke.  Bitte nicht in den Container/ Säcke füllen, sondern separat stellen und dem Verantwortlichen vor Ort mitteilen. Dieser meldet den getrennten Abtransport beim Abfallwirtschaftsbetrieb an.

Was gehört in den Container/ Abfallsäcke?

  • Papier, Taschentücher, Scherben, Folien, Tüten
  • verschmutzte Verpackungen, Flaschen, Dosen, Hausmüll
  • Zigarettenschachteln und -kippen

Materialien

Auf Wunsch erhalten Sie von uns verschiedenen Materialien für Ihre Putzaktion.

Folgende Werkzeuge erhalten Sie auf Leihbasis:

  • Abfallgreifer
  • Schippen
  • Besen

Darüber hinaus stellen wir Abfallsäcke und Handschuhe zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass viele Putzaktionen parallel stattfinden und die Werkzeuge daher in begrenzter Stückzahl vorhanden sind. Dadurch kann es vorkommen, dass die gewünschte Menge nicht in jedem Fall zur Verfügung gestellt werden kann.