Inhalt

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 28. Februar 2024 beschlossen.



DS0394_23 Anlage 1 Lageplan_1 DS0394_23 Anlage 1 Lageplan_2

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 01 vom 19.01.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.



Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.157-1 „Neustädter See“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

29.01.2024 bis einschließlich 28.02.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


DIN-Normen

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.