Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung - Antragsvordrucke können auf der Internetseite der Bundeswahlleitung abgerufen werden.
Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.
Ergänzender Hinweis: Der Antrag muss der zuständigen Stelle bis zur Antragsfrist im Original vorliegen (E-Mail, Fax oder ähnliches reichen nicht aus).