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Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung - Antragsvordrucke können auf der Internetseite der Bundeswahlleitung abgerufen werden. 

Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

Ergänzender Hinweis: Der Antrag muss der zuständigen Stelle bis zur Antragsfrist im Original vorliegen (E-Mail, Fax oder ähnliches reichen nicht aus).