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Je nach Wahltyp sind aus Magdeburger Sicht verschiedene Wahlbewerbungsverfahren relevant:
Zu Bundestagwahlen werden die Direktkandidierenden für den Wahlkreis Magdeburg bestimmt, zu den Landtagswahlen in den 4 Wahlkreisen innerhalb der Stadtgrenzen (siehe "Wahlgebiet").

Während bei diesen Wahlen pro Wahlvorschlag und Wahlkreis jeweils nur eine Person kandidieren kann, können zu Kommunalwahlen in Magdeburg mehrere Bewerber*innen pro Wahlvorschlagsliste  antreten. (Ausnahme: Einzelbewerbungen).

Nach aktueller Wahlbereichseinteilung zur Stadtratswahl sind in Magdeburg pro Wahlvorschlag bis zu neun Kandidierende für jeden der zehn Wahlbereiche aufstellbar. Die Einteilung für die Stadtratswahl 2024 (siehe „Wahlgebiet“) bestätigte der Magdeburger Stadtrat mit seinem Beschluss vom 14.09.2023. Zu den drei Ortschaftsräten in der Landeshauptstadt Magdeburg können pro Wahlvorschlag in Pechau und Randau-Calenberge bis zu zwölf und in Beyendorf-Sohlen bis zu vierzehn Personen antreten.



Ansprechpartnerin für das Wahlbewerbungsverfahren ist im Wahlamt Frau

Vanessa Sommerfeld: +49 391 540-3935 bzw.
E-Mail: kandidaturen@stadt.magdeburg.de 

Zudem während Bewerbungsphasen beim BürgerService:

Für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen: Frau Held (Tel. +49 391 540-4307) oder Frau Hecker Tel. +49 391 540-4330).

Für Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften Herr Leonhardt (Tel. +49 391 540-3390).


Hinweis

Für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen - (Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung) ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt zuständig. (Frau Neutze, +49 391 540-5229)

Satzung zur Wahlsichtwerbung