Je nach Wahltyp sind aus Magdeburger Sicht verschiedene Wahlbewerbungsverfahren relevant:
Zu Bundestagwahlen treten Direktkandidaten für den Wahlkreis Magdeburg an, zu den Landtagswahlen in den 4 Wahlkreisen innerhalb der Stadtgrenzen (siehe "Wahlgebiet").
Während bei diesen Wahlen pro Wahlvorschlag und Wahlkreis jeweils nur eine Person kandidieren kann, können zu Kommunalwahlen in Magdeburg mehrere Bewerber*innen pro Wahlvorschlagsliste antreten. (Ausnahme: Einzelbewerbungen).
Nach aktueller Wahlbereichseinteilung zur Stadtratswahl sind in Magdeburg pro Wahlvorschlag bis zu neun Kandidierende für jeden der zehn Wahlbereiche aufstellbar. Die Einteilung für die Stadtratswahl 2024 (siehe „Wahlgebiet“) bestätigte der Magdeburger Stadtrat mit seinem Beschluss vom 14.09.2023. Zu den drei Ortschaftsräten in der Landeshauptstadt Magdeburg können pro Wahlvorschlag in Pechau und Randau-Calenberge bis zu zwölf und in Beyendorf-Sohlen bis zu vierzehn Personen antreten.
Landtagswahl 2026
Seit dem 7. März 2025 können Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl 2026 aufgestellt werden. Für die vier Wahlkreise im Magdeburger Stadtgebiet erfolgt die Ausgabe von Bewerbungsunterlagen zu Kreiswahlvorschlägen durch das Wahlamt der Landeshauptstadt. Wahlvorschläge, die nicht von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, haben für einen Kreiswahlvorschlag 100 Unterstützungsunterschriften auf amtlich herausgegebenen Formularen zu sammeln.
Der Wahltermin ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Eine formale Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen erfolgt gemäß Landeswahlordnung, nachdem der Wahltag bestimmt worden ist.
Ansprechpartnerin für das Wahlbewerbungsverfahren ist im Wahlamt Frau
Vanessa Sommerfeld: +49 391 540-3935 bzw.
E-Mail: kandidaturen@stadt.magdeburg.de
Zudem während Bewerbungsphasen beim BürgerService Magdeburg:
Für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen: Frau Held (Tel. +49 391 540-4307) oder Frau Hecker Tel. +49 391 540-4330).
Für Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften Herr Leonhardt (Tel. +49 391 540-3390).
Hinweis
Für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen - (Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung) ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt zuständig. (Frau Neutze, +49 391 540-5229)