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Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag: 

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  •  mindestens 16 Jahre alt sind, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und 
  • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
  • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
  • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.