Die Online-Suche und eine Verlustanzeige sind kostenfrei.
Falls Sie eine Bestätigung für die Versicherung über den Verlust einer Sache benötigen, wird diese schriftlich ausgestellt. Für eine solche Bescheinigung wird eine Gebühr von 2,60 Euro erhoben.
Bei der Abholung einer im Fundbüro verwahrten Sache durch eine empfangsberechtigte Person werden folgende Gebühren erhoben:
- für die Verwahrung der Fundsache
- bei einem Schätzwert von 5 bis 25 EUR 2,60 Euro
- bei einem Schätzwert von über 25 bis 500 Euro
- für die Dauer von bis zu vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
- für die Dauer von mehr als vier Wochen 15 v. H. des Schätzwertes
- bei einem Schätzwert von über 500 Euro
- für die Dauer von bis zu vier Wochen 5 v. H. des Schätzwertes - mindestens 50 bis höchstens 250 Euro
- für die Dauer von mehr als vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes - mindestens 75 bis höchsten 500 Euro
- für Bescheinigungen - insbesondere zur Vorlage bei der Versicherung - und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten fallen 2,60 Euro an