Inhalt

Die Veräußerung einer angebotenen Fundsache oder einer sonstigen Sache erfolgt an diejenige oder denjenigen, die oder der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für diese abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält das Gebot den Zuschlag, welches als erstes abgegeben wurde.

Die Gebote sind schriftlich abzugeben (Achtung: Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht!). Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet. Das Gebot ist wie folgt zu adressieren:

Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fundbüro
Angebot zum Verkauf
Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg

Das Gebot ist zu der jeweiligen laufenden Nummer (Lfd. Nr.), der Nummer der Fundsache oder dem Aktenzeichen abzugeben.

Nur die oder der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert. Die Bieterin oder der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an ihr oder sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache oder sonstigen Sache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen oder sonstige Sachen jeweils das höchste Gebot abgegeben wird.

Das Mindestgebot beträgt 5 Euro, sofern nicht zu einzelnen Fundsachen oder sonstigen Sachen ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde.