Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fundbüro prüfen anhand der Daten in der Verlustanzeige, ob bereits der Fund einer hierzu passenden Sache angezeigt wurde. Wenn dies der Fall ist, wird die Person, die die Verlustanzeige erstattet hat, informiert.
Zum Verfahren der Herausgabe erhalten Sie weitere Hinweise unter „Weitere Informationen“. Sollte der Finder oder die Finderin die Sache bereits an das Fundbüro abgeliefert haben und der Herausgabe an eine empfangsberechtigte Person zugestimmt haben, werden vom Fundbüro regelmäßig der Finderlohn und Aufwendungen von der empfangsberechtigten Person einbehalten und an den Finder oder die Finderin überwiesen.