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Die Anzeige über eine gefundene Sache ist kostenfrei.

Gebühren hat ein Finder oder eine Finderin nur für den Fall zu zahlen, dass er oder sie die Sache an das Fundbüro abgeliefert hat und das Eigentum an der Fundsache erwirbt. Die Gebühren für die Verwahrung im Fundbüro hat dann der Finder oder die Finderin zu zahlen.

Folgende werden Gebühren könnten entstehen: 

  1. für die Verwahrung der Fundsache
    • bei einem Schätzwert von 5 bis 25 EUR 2,60 Euro
    • bei einem Schätzwert von über 25 bis 500 Euro
      • für die Dauer von bis zu vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
      • für die Dauer von mehr als vier Wochen 15 v. H. des Schätzwertes
    • bei einem Schätzwert von über 500 Euro
      • für die Dauer von bis zu vier Wochen 5 v. H. des Schätzwertes - mindestens 50 bis höchstens 250 Euro
      • für die Dauer von mehr als vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes - mindestens 75 bis höchsten 500 Euro
  2. für Bescheinigungen - insbesondere zur Vorlage bei der Versicherung - und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten fallen 2,60 Euro an


Falls ein Finder oder eine Finderin das Eigentum an einem Smartphone oder einem anderen Gerät beansprucht, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sind, müssen vor der Herausgabe einer solchen Sache die vorhandenen Daten ISO-zertifiziert gelöscht werden. Die Löschung der Daten wird durch eine Fachfirma vorgenommen. Hierfür entstehen Kosten von 35,70 Euro, die von der Finderin oder dem Finder zusätzlich zur Gebühr zu tragen sind.