Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 17.11.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen:
- Der seit dem 24.06.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.
Das Plangebiet liegt in der Flur 344 und wird umgrenzt von:
im Norden: durch die Südgrenze der Hohendodeleber Straße,
im Osten: durch die Ostgrenze der Beimsstraße,
im Süden: durch die Südgrenze des Flurstücks 6030/1 (Straßenflurstück) und die Nordgrenze des Flurstücks 6015,
im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 10022, die Nordgrenze der Flurstücke 10022, 10023 und die Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 10023 nach Norden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
27.11.2023 bis einschließlich 27.12.2023
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 1.1 MB)
- Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 934 kB)
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.