Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg für elektrische Tretroller (E-Scooter) - Magdeburger E-Scooter-Konzept
Seit Markteintritt der Anbieter für elektrische Tretroller (E-Scooter) im Jahr 2019 haben diese elektrischen Tretroller (E-Scooter) einen zunehmenden Einfluss auf den öffentlichen Raum genommen. Dabei wird insbesondere der innenstädtische Fußgängerverkehr erheblich beeinträchtigt. Trotz bereits erreichter Erfolge, um die von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) störenden Einflüsse auf den Verkehr, das Stadtbild und die Stadtgesellschaft zu verringern, herrscht akuter Handlungsbedarf.
Das übergeordnete Ziel des vorliegenden Konzepts liegt klar auf einem weiteren möglichst restriktiven Umgang zur deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Ordnung des öffentlichen Raums.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat sich mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus (SR-Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22)das Ziel gestellt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Szenario I) zu fördern und insbesondere die städtische Mobilität ohne Kfz zu verbessern.
Im Masterplan 100% Klimaschutz (vgl. SR-Beschluss-Nr. 1770-050(VI)18) wird der Mobilität im Stadtgebiet eine besondere Rolle zugeschrieben, die sich daraus ergebenden Probleme und Ziele werden dort definiert.
Dazu können auch privat betriebene Sharingsysteme und damit auch elektrische Tretroller (E-Scooter) einen Beitrag leisten. Insbesondere müssen die Sharingsysteme der elektrischen Tret-roller (E-Scooter), im Übrigen auch andere Sharingsysteme (z.B. Bike- und Carsharingsysteme), daher eng mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden. Hierbei sollte der Grundsatz gelten, je nahtloser die elektrischen Tretroller (E-Scooter) in den ÖPNV integriert werden, desto eher besteht die Chance, dass ÖPNV-Kunden diese als neue Option auf der ersten und letzten Meile wahrnehmen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Systeme in der Bevölkerung akzeptiert werden sowie sicher betrieben werden können und zu anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes kompatibel sind.
Des Weiteren ist es erforderlich, mögliche Konflikte zwischen den Fahrern von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) des Anbieters und anderen Verkehrsteilnehmern, u. a. durch eine übermäßige Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.