Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Um die Abholung der Dokumente über die Ausgabebox in Anspruch nehmen zu können, benötigt der zuständige Bereich vom Antragstellenden eine Mobiltelefonnummer. Über diese Nummer wird der PIN-Code zur Verfügung gestellt, um die Dokumente an der Dokumentenausgabebox abzuholen. Die Verwaltung verwendet die Mobiltelefonnumer ausschließlich zu diesem Zweck. Um diese Information erfassen und verwenden zu dürfen ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Diese ist im Orginal an den fachlich zuständigen Bereich zu übergeben.