Inhalt

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ in der Zeit vom 18. September 2023 bis einschließlich 17. Oktober 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan 428-1.2Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Begründung zum Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan 428-1.2Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Vorhaben- und Erschließungsplan geändert vorhabenbezogener Bebauungsplan 428-1.2Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von EinzelbäumenArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

18.09.2023