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Die Aufgabe, ein Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb benötigen Pflegeeltern hierfür in manchen Fällen die Erlaubnis als Pflegefamilie nach § 44 SGB VIII.

Keine Erlaubnis benötigen Sie als Pflegeeltern, wenn Sie:

  • Vormund des Kindes sind
  • Mit dem Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind
  • Sie das Kind weniger als acht Wochen aufnehmen
  • Sie das Kind im Rahmen eine Schüler- oder Jugendaustausches aufnehmen
  • Sie das Kind im Rahmen der Adoptionspflege aufnehmen

Sie benötigen ebenfalls keine Erlaubnis, wenn Sie vom Jugendamt als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII anerkannt werden. Dann müssen Sie sich jedoch vorher qualifizieren und werden vom Jugendamt ebenfalls geprüft.