Gesetzlicher Jugendschutz
Dieses, eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
In Magdeburg ist für den gesetzlichen Jugendschutz das Ordnungsamt zuständig:
In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).