Anträge auf Kulturförderung für 2024 bis 30. September möglich
Förderungsfähig sind vor allem öffentliche Veranstaltungen
Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt der Fördermittel ist, dass das beantragten Projekte ohne Zuschüsse der Stadt nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden könnten.
Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie:
- Ausstellungen
- Konzerte
- Lesungen
- Theateraufführungen
- Vorträge
- Kurse
- Workshops in den Bereichen
- Bildende und angewandte Kunst
- Darstellende Kunst/Theater
- Heimatpflege
- Kinder- und Jugendkultur
- Literatur
- Musik
- Soziokultur/Stadtteilkulturzentren
- spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte
Die Förderungen erfolgen vorbehaltlich der Bestätigung des städtischen Haushalts 2024.
► Bei Antragstellung bereits begonnene Projekte, deren alleiniger Inhalt in der Produktion von Büchern, Broschüren, Publikationen, CDs oder ähnlichem besteht, können nicht gefördert werden.
Das verbindliche Formular sowie die überarbeitete und im Stadtrat beschlossene Fachförderrichtlinie des Kulturbüros können neben weiteren Informationen und Formularen unter Magdeburg - Kulturpflege heruntergeladen werden.
Für Rückfragen und Kontakt
Insbesondere für Antragstellende, die das Förderverfahren noch nicht kennen, empfiehlt das Kulturbüro eine persönliche Beratung nach Voranmeldung.