Möchten Magdeburger Eltern von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und für ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Umland der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen, bedarf es der Zustimmung zur auswärtigen Betreuung und Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Magdeburg.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung des Kindes erhebt die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in deren Gebiet ihr Kind betreut wird, einen Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den Betreuungsstunden, die im Betreuungsvertrag vereinbart sind.