Hinweisgeber – interne Meldestelle der Landeshauptstadt Magdeburg
Regelverstöße und Gesetzesverletzungen ziehen finanzielle Einbußen nach sich und gefährden das Image in der Öffentlichkeit. Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen.
Wer ist meldeberechtigt?
Wie können Sie eine Meldung abgeben?
per Mail-Adresse |
Dafür wurde ein Funktionspostfach eingerichtet, auf das nur die beauftragten Personen Zugriff haben |
telefonisch: |
+49 391 540 2531 |
Postweg: |
Landeshauptstadt Magdeburg
Kontrollstelle I/03 |
persönlich: | bitte hierzu vorherige telefonische Terminabsprache |
Rechtsgrundlage: | Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie – (EU) 2019/1937 – zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) |
Oberstes Prinzip bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise ist Ihr Schutz als hinweisgebende Person. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. | |
Gem. § 10 HinSchG sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten. |
Bitte beachten Sie:
Des Weiteren sind auch Angelegenheiten wie z.B. fehlende Straßenbeleuchtung, Straßenschäden etc. nicht für eine Meldung über das Hinweisgebersystem geeignet und werden über dieses Portal auch nicht bearbeitet. Diesbezügliche Meldungen geben Sie bitte wie gewohnt unter dem „MD-Melder“ ab.