Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang ein begleiteter Umgang sinnvoll ist. Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung.
Wenn die Hilfe bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten eine Umgangsvereinbarung. Darin wird festgelegt, wie der begleitete Umgang in Ihrem Fall gestaltet werden soll.