Der begleitete Umgang ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefährdungen, zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung von Beziehungen zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Das Jugendamt unterstützt beim begleiteten Umgang, auch Umgangsrecht oder Besuchsrecht genannt.