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Wenn Ihnen das Familiengericht das Sorgerecht für ein Kind als Vormund oder Pfleger übertragen hat, können Sie sich bei Bedarf beraten lassen. Ihr Ansprechpartner im Jugendamt hängt davon ab, wer die Vormundschaft oder Pflegschaft vermittelt hat. Alle Informationen dazu sowie Kontaktdaten finden Sie nachfolgend.