Inhalt

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße" in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

DS0040_23 Anlage 1 Lageplan_Seite_2

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:

    - im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 165/8, 1345/165, 1219/165, 1218/165, 1198/165, der Westgrenze des Flurstücks 165/4, der Nordgrenze der Flurstücke 165/4, 165/3, 1080/165 und 165/1, der Westgrenze der Flurstücke 164/30 und 164/29, von der Nord- und Westgrenze des Lübecker Privatweges (Westgrenze 162/32, 161/7, 160/6, 159/18, 159/17), weiter von der Südgrenze des Flurstücks 158/7, der Westgrenze und Nordgrenze des Flurstücks 157/14, der Westgrenze des Flurstücks 152/5 und 150/8, von der Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1014/149, der Nordgrenze der Flurstücke 655/148, 1377/149 und 149/2;
    - im Osten von der Westseite der Lübecker Straße (Ostgrenze der Flurstücke 149/2, 157/14, 157/15, 1538/153, 159/26, 159/27, 1508/160, 10008, 10010, 10012,1176/164, 164/8, 165/2, 10142, 170/1, 171/3, 508/172, 10041, 10044, 1611, von der Nordgrenze des Flurstücks 1608, der Ostgrenze der Flurstücke 1607 und 191/13);
    - im Süden von der Nordgrenze der Hundisburger Straße und Bebertaler Straße (Nordgrenze des Flurstücks 10051, Südgrenze der Flurstücke 190/42, der Süd- und Südwestgrenze der Flurstücke 1578, der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1500/181, der Südgrenze des Flurstücks 1592, der Südwestgrenze der Flurstücke 1592, 1589 und 1590;
    - im Westen von der Ostgrenze der Flurstücke 184/2, 183/3, 182/3, 181/4 und 1441/169.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung  Entwuf Bebauungsplan 137-1Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023

Begründung zum BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ 

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023