47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brenneckestraße Nordseite“
Es besteht die Absicht, die Brache zwischen Brenneckestraße und Walmbergweg wieder nutzbar zu machen. Gemäß Gewerbestudie 2035 handelt es sich bei der großflächigen Brache um reaktivierbare Flächenpotenziale für Gewerbe.
Da bei der Fläche von 2,8 ha die Ansiedlung mehrerer Nutzer absehbar ist, muss eine innere Erschließung der Flächen mit Anbindungen an die öffentlichen Straßen erfolgen. Die innere Erschließung soll auch den Wechsel von Gewerbetreibenden und -nutzungen ermöglichen können.
Zu diesem Zweck erfolgte die Aufstellung es Bebauungsplanes Nr. 341-4 "Brenneckestraße Nordseite".
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gewerblicher Baufläche geändert werden.
Stand des Verfahrens:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
n.n |
Aufstellungsbeschluss | 14.09.2023 |