33. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Kümmelsberg Nord"
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Diesdorf neues Wohnbauland zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Auf Antrag des Eigentümers erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.12.2019 der Beschluss über die Drucksache zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“, das Gelände für den Wohnungsbau zu entwickeln.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von Wohnbaufläche und Grünfläche geändert werden.
Stand des Verfahrens:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
13.10.2021 |
17.08.2023 |
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Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB |
26.09.2023 - 27.10.2023 |
04.04.2024 |
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Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
10.06.2024 - 10.07.2024 Amtsblatt Nr 10 vom 31.05.2024 |