A1 |
Leichtkrafträder (125 cm3, bis 11 kW) |
A |
Krafträder bis 25 kW, weniger als 0,16 kW/kg |
B |
Kfz bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt |
C1 |
Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
C |
Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
D1 |
Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
D |
Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg |
BE |
Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend) |
C1E |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen) |
CE |
Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
D1E |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden) |
DE |
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
M |
Kleinkrafträder (45 km/h, 50cm3), Fahrräder mit Hilfsmotor |
L |
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h, |
T |
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz |
S |
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (45 km/h, 50 cm3) |