Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 14.04.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19. Januar 2023 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. - Die 9 Standorte der Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung sind vollständig in Kapitel 7 des Umweltberichts zu übernehmen. Sämtliche 9 Standorte für Ersatzpflanzungen sind in den textlichen Festsetzungen auszuführen.
- Die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der TöB-Beteiligung auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen (u.a. Denkmalschutz, Leitungsrecht, Naturschutz, Flächenverfügbarkeit).
- Sollte sich an den vorgesehenen Standorten keine Möglichkeit für Ersatzpflanzungen ergeben, so müssen hierfür konkrete Ersatzstandorte, vorzugsweise im Bereich Neu Olvenstedt, erbracht werden.
- Die Ersatzpflanzungen sind durch den Vorhabenträger über eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abzusichern, um sicherzustellen, dass diese auch bei Nichterfüllung realisiert werden können.
- Da in der Zwischenabwägung (DS0272/22) eine abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde fehlt und auch auf Nachfrage in den Ausschüssen nicht vorgelegt werden konnte, ist die vollständige Korrespondenz zum Bebauungsplan Nr. 229-8 zwischen Stadtplanungsamt (bzw. dem Dezernat VI insgesamt) und Unterer Naturschutzbehörde bis spätestens März 2023 in den Ausschüssen für Umwelt und Energie sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr schriftlich vorzulegen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Bevölkerung und menschliche Gesundheit – mit Aussagen u. a. zu Schwellenwertüberschreitungen für Schall- und Lärmpegel
- Biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu Beseitigung der vorhandenen Gehölz- und Grünlandbiotope
- Luft und Klima – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Verlust der naturnahen, gliedernden Grünstruktur
- Fläche – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
- Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Böden
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, Oberflächenwasser
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. Vorkommen unentdeckter Bodendenkmäler
Schalltechnische Untersuchung, Stand: 19.01.2021
Angaben umweltbezogener Informationen
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, Stand: 29.05.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Stand: 09.07.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde, Stand: 22.05.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, Stand: 16.07.2018
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.