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Heilberufe (selbständige)

  • Erfassung der selbständigen Berufsangehörigen im Gesundheitswesen

    Jeder, der in Magdeburg selbständig  einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt bzw. als Selbständiger Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt,

    hat nach § 26 Absatz 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA)
    die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen und auf Verlangen seine Berufserlaubnis vorzulegen. Änderungen (z. B. Name, Praxisanschrift) sind ebenfalls anzuzeigen.

    Folgende ärztliche und nichtärztliche Berufe unterliegen der Anzeigepflicht:

    Arzt / Ärztin
    Zahnarzt / Zahnärztin
    Psychotherapeut / in
    Apotheker / in
    Physiotherapeut / in
    Gesundheits- und Krankenpfleger / in
    Altenpfleger / in
    Logopäde / in
    Ergotherapeut / in
    Podologe / in
    Hebamme / Entbindungspfleger
    Ernährungsberater / in 

    Anmeldeformular  (zum Ausdrucken)

    Rechtliche Grundlage:    § 26 Abs.3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA)


    Ansprechpartner:
      
    53.21 Amtsärztlicher Dienst  
    Frau Claudia Erxlebe
    Lübecker Str. 32 / Raum 408 
    39124  Magdeburg

    Telefon: +49 391 540-6121
    Telefax: +49 391 540-6006 
    E-Mail:   claudia.erxlebe@ga.magdeburg.de  

    Sprechzeiten:                  

    Montag - Freitag nach Vereinbarung

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