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Versicherungsamt

  • Leistung

    Das Versicherungsamt berät und unterstützt Sie bei sämtlichen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Der Schwerpunkt der Arbeit des Versicherungsamtes liegt auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Dienstleistungen werden kostenfrei erbracht.

    Das Versicherungsamt leistet Hilfe bei der Beantragung von Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- oder Witwerrenten und Waisenrenten.
    Des Weiteren können Sie Ihre Rentenversicherungskonten klären lassen oder die Überführung von Anwartschaftszeiten aus Zusatz- und Sonderver- sorgungssystemen der ehemaligen DDR prüfen lassen.
    Die Klärung möglicher Versorgungsausgleiche und Auskünfte zu Ihren Rentenbescheiden gehören dazu. Weiterhin unterstützt Sie das Versicherungsamt bei der Prüfung Ihrer Sozialversicherungsunterlagen, fordert für Sie fehlende Versicherungsnachweise, Zeugnisse und Urkunden ab und beglaubigt Unterlagen für Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten.
    Die notwendige Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugen- aussagen bei fehlenden Nachweisen zählen zum Aufgabengebiet.

    Altersrente beantragen

    Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Erwerbsminderungsrente beantragen

    Halb- oder Vollwaisenrente beantragen

    Klärung des Rentenversicherungskontos beantragen

    Klärung des Rentenversicherungskontos von Spätaussiedlern und Vertriebenen beantragen

    Opferpension (Opferrente) beantragen

    Rente für Bergleute beantragen

    Rentenberatung erbringen

    Versorgungsleistungen für Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR beantragen, die bis heute unter den gesundheitlichen Folgen leiden



    Informationsblatt zur Leistungserbringung nach der DSGVO


    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Unterlagen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Liste notwendiger Unterlagen ist sehr umfänglich und trifft nicht auf jeden Einzelfall zu. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt persönlich beraten. Mögliche Unterlagen können sein:

    bei Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung:

    • Geburtsurkunde
    • Personalausweis
    • Familienbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder)
    • Bankverbindung (IBAN, BIC)
    • Steueridentifikationsnummer
    • Nachweise über bisher nicht im Versicherungskonto dokumentierte Zeiten
    • Lehrbriefe
    • Zeugnisse von Schulen und Ausbildungsstätten
    • Belege über freiwillige Rentenbeitragszahlungen
    • Arbeits- und Sozialversicherungsbücher
    • Sozialversicherungsausweis
    • Nachweis über Arbeitslosigkeit
    • Nachweis über Wehrdienst (Wehrpass)
    • Nachweise bei evtl. Inhaftierung
    • Nachweise über ausländische Beitragszeiten, wenn vorhanden
    • Krankheitsbescheinigungen der Krankenkasse, wenn vorhanden
    • Nachweise zum momentanen Einkommen
    • Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden

    bei Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsminderung:

    • behandelnde Ärzte
    • Nachweise über Krankenhausaufenthalte
    • Nachweise über Reha- Maßnahmen
    • Lebenslauf- Beschäftigungsübersicht
    • Aufstellung über vorliegende Krankheiten

    bei Antrag auf Hinterbliebenenrente:

    • Sterbeurkunde
    • Rentenbescheid
    • Nachweise über sämtliche Einkünfte z.B. auch Vermietung, Verpachtung, Pensionen, Kapitalerträge o.ä.

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung:

    Frau Dietze
    Tel.: +49 391 540 36 26
    E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de


    Frau Schmidt
    Tel.: +49 391 540 36 85
    E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de

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    So finden Sie uns

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