Der Beratungsservice hält für alle hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg eine qualifizierte sowie umfassende Erstberatung zum bestehenden Leistungsangebot des Sozial- und Wohnungsamtes bereit.
Im Rahmen der Erstberatung werden zunächst ihre Leistungsansprüche geprüft.
Danach erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare mit den dazugehörigen Anlagen und Merkblättern um ihren Anspruch geltend zu machen.
Es erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung sowie Bearbeitung der Antragsunterlagen.
Der Leistungsbereich 1 des Beratungsservice berät Sie zu folgenden Themen:
Der Leistungsbereich 2 des Beratungsservice berät Sie zu folgenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT):
Mit welchem Anliegen sind Sie hier richtig?