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Fachdienst Freiraumplanung/Stadtgestaltung

Allgemeines

Bild vergrößern: TunnelDamaschkeplatz ©MadC_MarcoProsch © MadC_Marco Prosch
Straßenbahntunnel am Damaschkeplatz


Die strategischen Ziele der Freiraumplanung, Stadtgestaltung und Städtebaulichen Verträge sind eng miteinander verknüpft, da sie jeweils zur Schaffung einer lebenswerten, funktionalen und attraktiven Stadt beitragen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der jeweiligen Ziele und Grundlagen:

  1. Freiraumplanung:
    • Ziel: Sicherstellung einer lebenswerten Stadt durch die Verbindung von freier Landschaft und urbanen Räumen. Wichtige Ziele sind die Bewahrung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Sicherung des Naturhaushaltes auch in bebauten Gebieten und die Schaffung naturnaher Freizeitmöglichkeiten.
    • Grundlagen: Naturschutzgesetzgebung, Denkmalschutz, aktuelle Handlungsempfehlungen der Freiraumplanung (insbesondere im Kontext der Klimaanpassung).
  2. Stadtgestaltung:
    • Ziel: Erhaltung und Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes, welches durch die Gestaltung des öffentlichen Raums, Architektur und das Zusammenspiel zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden sowie Flächen geprägt wird. Eine positive Stadtgestaltung kann die Stadt im Wettbewerb hervorheben.
    • Grundlagen: Vorgaben der LBauO LSA, BauGB, RPW und enge Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
  3. Städtebauliche Verträge:
    • Ziel: Schnelle Baureifmachung von Grundstücken für Investitionsvorhaben und Entlastung des städtischen Haushalts. Hierbei fungiert der Städtebauliche Vertrag als Bindeglied zwischen der Stadt und den Bauherren oder Investoren.
    • Grundlagen: Festsetzungen der Bebauungspläne oder Vorgaben nach § 34 BauGB.

Jedes dieser strategischen Ziele trägt dazu bei, die Stadt als lebenswerte, funktionale und ästhetisch ansprechende Umgebung zu gestalten und dabei die verschiedenen Aspekte der Stadtentwicklung zu integrieren.


Aufgaben der Stadtgestaltung

Aufgaben der Stadtgestaltung


  • Geschäftsstelle für den Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg
  • Geschäftsstelle für den Beirat „Forum Zukunft Festung" der Landeshauptstadt Magdeburg
  • Erarbeitung von Gestaltungskonzepten und Satzungen
  • Erstellung von Sondernutzungskonzepten
  • Handbuch Ausstattung öffentlicher Raum (z.B. Bänke, Abfallbehälter)
  • stadtgestalterische Beratung, Stellungnahmen
  • Betreuung von Wettbewerbsverfahren
  • Aufgabenwahrnehmung „Erhaltung stark sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien“
  • Aufgabenwahrnehmung „Baulasten“ gemäß OB in Verfügung vom Dezember 2023
  • Betreuung der einfachen Sanierungsgebiete Buckauer Insel, Fermersleben - Salbke Nord, Salbke und Sudenburg Nord
  • Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7h, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
  • EU-Kooperationsprojekte zum Kulturerbe

Gestaltungsbeirat

Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg

Am 24.01.2013 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mit der Drucksache 0450/11 beschlossen, einen Gestaltungsbeirat zu bilden. Der Gestaltungsbeirat verfolgt zukünftig das Ziel, Beteiligte an Bauvorhaben bei der Gestaltung der Stadtentwicklung und des Stadtbildes unter Beachtung des denkmalpflegerischen Anspruchs sachverständig und weisungsunabhängig zu unterstützen.

Des Weiteren bildet der Beirat eine Schnittstelle zwischen den verschiedenen Bauherren und ermöglicht eine zusätzliche Einflussnahme auf die Umsetzung des gesamtgesellschaftlichen Anspruchs zur Wahrung und Entwicklung einer geordneten, architektonisch abgewogenen Entwicklung des Stadtgebietes.

Am 09.09.2021 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg mit der Drucksache 0354/21 die Neubesetzung des Gestaltungsbeirates ab 2022 und die Aktualisierung der Geschäftsordnung vom 30.06.2021 beschlossen


Bild von der konstituierenden Sitzung am 02. März 2022

Von links nach rechts

- Dipl.-Ing. (FH) Diana Doering, Freie Landschaftsarchitektin / Mitglied
- Dipl.-Ing. Petra Wehmeyer, Architektin / Vorsitzende *)
- Dipl.-Ing. Matthias Rau, Architekt und Stadtplaner / Mitglied
- Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow, Architektin und Stadtplanerin / Mitglied
- Dipl.-Ing. Matthias Dreßler, Architekt / Vorsitzender *)

*) in der konstituierenden Sitzung am 02. März 2022 gewählte "Doppelspitze" mit wechselndem Sitzungsvorsitz


Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates

Besetzung des Gestaltungsbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg

Besetzung des Gestaltungsbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg 2022 - aktuell

Bild von der konstituierendenSitzung am 02. März 2022

Von links nach rechts

- Dipl.-Ing. (FH) Diana Doering, Freie Landschaftsarchitektin / Mitglied
- Dipl.-Ing. Petra Wehmeyer, Architektin / Vorsitzende *)
- Dipl.-Ing. Matthias Rau, Architekt und Stadtplaner / Mitglied
- Prof. Dr. Vanessa Miriam Carlow, Architektin und Stadtplanerin / Mitglied
- Dipl.-Ing. Matthias Dreßler, Architekt / Vorsitzender *)

*) in der konstituierenden Sitzung am 02. März 2022 gewählte "Doppelspitze" mit wechselndem Sitzungsvorsitz

Besetzung des Gestaltungsbeirates 2014-2021

Gestaltungsbeirat-Mitglieder


Bild von der Konstituierenden Sitzung am 28. August 2014

Von links nach rechts

  • Dipl.-Ing. Carl Schagemann, Architekt / Vorsitzender des Gestaltungsbeirates 2014 - 2021
  • Dipl.-Ing. Heike Roos, Landschaftsarchitektin / Stellvertretende Vorsitzende des Gestaltungsbeirates 2014 - 2018 ; Vertreterin 2019 -2021
  • Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schneider, Bauingenieur / Mitglied 2014 - 2018
  • Prof. Dr.-Ing. Holger Schmidt, Stadtplaner / Mitglied 2014 - 2018
  • Dipl.-Ing. Daniela Süßmann, Landschaftsarchitektin / Vertreterin 2014 - 2018 ; Stellvertretende Vorsitzende des Gestaltungsbeirates 2019 - 2021
  • Dipl.-Ing. (FH) Michael Sußmann, Denkmalpfleger / Mitglied 2014 - 2018 ; Vertreter 2019 - 2021
  • Dipl.-Ing. Stephan Westermann, Stadtplaner / Vertreter 2014 - 2018 ; Mitglied 2019 - 2021
  • Dipl.-Ing. Daniel Lambrecht, Architekt / Mitglied 2014 - 2018 : Vertreter 2019 -2021

nicht auf dem Foto:

  • Dr.-Ing. Friedhelm Ribbert, Denkmalpfleger / Vertreter 2014 - 2018 ; Mitglied 2019 - 2021
  • Prof. Dr.-Ing. Jörg Knieling, Stadtplaner / Mitglied 2019 - 2021

Broschüre des Gestaltungsbeirates

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates

  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2022/2023

    Neubau_Mittelstraße


























    Schulneubau_Universitätsplatz


























    Erweiterung_Jakobstraße


























    Konzept_Elb_Hafen_Südost


























    Masterplan_RAW


















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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2021

    Empfehlungen vom 09.06.2021





    3_Empfehlung_49-2021_Entwicklung-Fort-III
    (PDF, 2.3 MB)









    4_Empfehlung_47-2021_Entwicklung-Putzerhof
    (PDF, 3.4 MB)






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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2020

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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2019

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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2018

    Empfehlungen vom 26.09.2018





    Nr. 34/2018 _ Sieverstorstraße
    (PDF, 29 kB)









    Nr. 35/2018 _ Neubau J.-Bremer-Str./Breiter-Weg
    (PDF, 23 kB)






    Empfehlungen vom 24.05.2018





    Nr. ...

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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017

    Empfehlungen vom 20.09.2017





    Nr. 25/2017 _ MDWi Campus Erzbergerstraße Bastion Halberstadt
    (PDF, 25 kB)






    Empfehlungen vom 15.06.2017





    Nr. 21/2017 _ Bauvorhaben Altstadtquartier
    ...

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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2016

    Empfehlungen vom 21.09.2016





    Nr. 12/2016 _ Luisenturm Wohnbebauung Erzbergerstraße
    (PDF, 330 kB)









    Nr. 14/2016 _ Bauvorhaben Südstraße / Weststraße
    (PDF, 431 kB)






    ...

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  • Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2015

    Empfehlungen vom 09.12.2015





    Nr. 08/2015 _ Bekleidungsservicecenter Alt Prester 5
    (PDF, 477 kB)






    Empfehlungen vom 24.06.2015





    Nr. 06/2015 _ Neues Einkaufszentrum Schönebecker ...

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einfache Sanierungsgebiete

Ansprechpartner:

Frau Andrea Nowotny

Fachdienst Freiraumplanung und Stadtgestaltung
Sachbearbeiterin

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Herr Jan Bartelmann

Fachdienst Freiraumplanung und Stadtgestaltung
Sachbearbeiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Sanierungsgebiet Buckauer Insel

Sanierungsgebiet Fermersleben / Salbke Nord

Sanierungsgebiet Teilbereich Ortslage Salbke

  • Satzung Sanierungsgebiet "Teilbereich Ortslage Salbke"

  • Sanierungsgebiet "Teilbereich Ortslage Salbke", 1. Änderung

Sanierungsgebiet Sudenburg Nord

Erhaltungssatzung Sudenburg

Lageplan des Satzungsgebietes

Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.

Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB im Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord"

Mit Rechtskraft der veröffentlichten Sanierungssatzung gilt für im Sanierungsgebiet gelegene Vorhaben eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die in §§ 144 und 145 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt ist.
Nach § 4 der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Sudenburg Nord" ist die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen nach § 144 (2) BauGB ausgeschlossen. Keiner Genehmigung bedürfen damit:
  • Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
  • schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstücks.
Für folgende Vorgänge ist dagegen vor Maßnahmebeginn eine Genehmigung erforderlich:
  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Ist für das Vorhaben eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, beteiligt das Bauordnungsamt das Stadtplanungsamt im Rahmen der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Baugenehmigung bzw. die baurechtliche Zustimmung des Bauordnungsamtes umfasst dann gleichzeitig die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB.

In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.

  • Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 BauGB

Modernisierungsvertrag

Wenn Sie als Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Immobilien beabsichtigen, Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme weist der Eigentümer gegenüber der Stadt die tatsächlich entstandenen Kosten nach. Auf Antrag stellt die Stadt nach Durchführung der Gesamtsanierung eine Bescheinigung nach § 7h, 10f bzw. 11a des Einkommensteuergesetzes aus. Das Finanzamt entscheidet auf der Grundlage des Bescheides über die Höhe der nach § 7h, 10f bzw. 11a des EStG anrechenbaren Kosten.
Zu den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Bescheinigungsrichtlinie (BeschRiLiEStG) berät Sie Ihr Steuerberater.

notwendige Unterlagen

notwendige Unterlagen

Teasertext

Team Freiraumplanung

Aufgaben und Leistungen

  • Konzepte zur Sicherung und Qualifizierung der Grünanlagen im Stadtgebiet
  • Sanierung und Aufwertung von innerstädtischen Plätzen und öffentlichen Freiräumen
  • Kleingartenentwicklungen, Steuerung der Kleingartenentwicklung, Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde
  • Erstellung von Zielplanungen für die denkmalgeschützten Parkanlagen
  • Fachliche Begleitung bei Bebauungsplänen, Bauvorhaben, Planfeststellungsverfahren, Infrastrukturmaßnahmen; Planung von Straßenbegleitgrün (Stadtbaumkonzept)
  • Ausgleichsflächenmanagement: Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Bauvorhaben und deren Kompensation im Stadtgebiet
  • Fachliche Begleitung von Umweltberichten und Artenschutzgutachten Bearbeitung und Fortschreibung des GrünkonzeptesSicherung und Entwicklung von neuen Grünflächen und Grünverbindungen (Landschaftsplan im Session; Handlungskonzept Freiraum( Grünkonzept)

Team Städtebauliche Verträge

Städtebauliche Verträge

Teambild StäBauV

Frau Czogalla

Teamleiterin

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Aufgaben und Leistungen

  • Vorbereitung, Verhandlung, Abschluss, koordinierende Betreuung, Kontrolle und Abwicklung von städtebaulichen Rahmenverträgen, Vorverträgen, städtebaulichen Verträgen nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB), Durchführungsverträgen nach § 12 BauGB sowie Vereinbarungen zur Kostenübernahme in Planverfahren und Folgekostenübernahmen
  • Beteiligung und Mitwirkung vor der Erteilung von Baugenehmigungen, gemeindlichem Einvernehmen und Vorkaufsrechten
  • Vorbereitung und Abschluss von Verträgen mit der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH zur Übertragung öffentlicher Abwasseranlage und Mitwirkung bei der Übernahme in das Anlagenvermögen

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