Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg, Koordinationsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen ist bemüht, ihre Website www.kinder-in-magdeburg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.kinder-in-magdeburg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Der Internetauftritt der Landeshauptstadt Magdeburg ist nur weitgehend barrierefrei.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Die Erklärung wurde am 16. September 2020 auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung
www.bitv-test.de erstellt.
Zuletzt geprüft am: 22.09.2020
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die vorübergehend geltend gemacht werden:
Barriere: Nicht-Text-Inhalte
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind teilweise nicht vorhanden
Die Seiten des Internetauftritts werden im Zuge der Aktualisierung nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien zur Barrierefreiheit überarbeitet.
Barriere: Kontrast
- Kontraste nicht immer ausreichend
Bedingt durch das Corporate Design ist für einzelne Elemente der Schriftkontrast zum Hintergrund zu gering. Dies wird bei der nächsten Überarbeitung des Corporate Designs mit beachtet.
Kein Anwendungsfall
- Videos (live) mit Untertiteln
Prüfschritt nicht anwendbar: Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden. - Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet. - Ton abschaltbar
Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden - Alternativen für Bewegungsaktivierung
Feedback und Kontaktangaben
Kontakt zu Ansprechpersonen der öffentlichen Stelle:
Durchsetzungsverfahren
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Kontakt:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 030 18527-2805
Fax: +49 030 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein.